Referenzen (Auszug)

Mediatorische Konfliktlösung bei einer AGK-Unterdeckung

Ein Generalunternehmer macht für eine Rohbauleistung im Anlagenbau Mehrkosten für die Unterdeckung der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) auf Grund eines gestörten Bauablaufs geltend. Die Auftraggeberseite zweifelt die Forderungen der Höhe nach an. Auf der Grundlage der von beiden Parteien zur Verfügung gestellten Unterlagen entwickelt CEM einen Kompromissvorschlag für eine Verhandlungslösung.

Anpassung der Vergütung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage

Bei der schlüsselfertigen Errichtung eines Bürogebäudes kommt es durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg zu erheblichen Mehrkosten. CEM erstellt für den beauftragten Generalunternehmer eine baubetriebliche Stellungnahme zur Herleitung der Mehrkosten, die auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage seitens des Auftraggebers zu zahlen sind.

Ausschreibungs- und Vergütungsmodell bei unklarem Leistungssoll

Für eine schlüsselfertige Bauleistung im Anlagenbau soll auf Basis einer teilfertigen Entwurfsplanung eine Strategie zur Beschaffung der Bauleistungen erarbeitet werden. CEM entwickelt auf Basis eines methodischen Variantenvergleichs ein Ausschreibungs- und Vergütungsmodell, das eine ausreichende Flexibilität zur Anpassung der Vergütungshöhe bei erwarteten zahlreichen Änderungen besitzt und administrativ beherrschbar bleibt.

Prüfung der Verrechnungssätze bei einem IPA-Projekt

Ein Forschungsgebäude soll mit Hilfe des Modells der Integrierten Projektabwicklung (IPA) abgewickelt werden. Im Zuge der Phase der Partnerauswahl sind die eingereichten Verrechnungssätze der anbietenden Unternehmen für Planung und Ausführung sachverständig zu prüfen. Seitens CEM wird die Prüfung der eingereichten Unterlagen sowie weiterer, im Dialog erfragter Dokumente übernommen. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert.

Erarbeitung eines Risikomanagement-Konzepts bei einem IPA-Projekt

Eine Infrastrukturmaßnahme soll mit Hilfe des Modells der Integrierten Projektabwicklung (IPA) abgewickelt werden. Im Zuge der Phase der Partnerauswahl soll u. a. ein Konzept zum Risikomanagement eingereicht werden. Seitens CEM werden die Ziele, Methoden und Maßnahmen mit den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft entwickelt und die Ergebnisse für die Angebotsabgabe strukturiert zusammengefasst.

Konzept zum Umgang mit Preissteigerungen bei einem IPA-Projekt

Eine Büro- und Hotelkomplex soll mit Hilfe des Modells der Integrierten Projektabwicklung (IPA) abgewickelt werden. Die ausgewählten Partner sollen Risikorückstellungen für die jeweiligen Leistungen im Hinblick auf potenzielle Preissteigerungen benannt werden. CEM berät das IPA-Team zur Harmonisierung und Plausibilisierung der Ansätze und entwickelt verschiedene Strategien für das weitere Vorgehen.

Monitoring/Neubewertung von Preissteigerungen für ein Infrastrukturprojekt

Ein öffentlicher Auftraggeber hat Preissteigerungen für ein langlaufendes Infrastrukturprojekt haushalterisch veranschlagt. Zwei Jahre nach Projektstart sollen die Annahmen durch CEM evaluiert und Empfehlungen unter Berücksichtigung aktueller Preisentwicklungen und Prognosen erarbeitet werden. Die Ergebnisse sind in einer baubetrieblichen Stellungnahme zu dokumentieren.

Gestörter Bauablauf bei der Erstellung einer Deponieabdichtung

Für die Erweiterung einer Deponie mit bergbaulichen Rückständen soll eine Basisabdichtung hergestellt werden, damit kein rückstandsbelastetes Prozess- und Niederschlagswasser ins Grundwasser gelangen kann. Bei der Ausführung gibt es u. a. erhebliche Probleme mit dem anstehenden Baugrund im Zusammenhang mit der vom AN geplanten Gerätetechnik. CEM analysiert den Bauvertrag und bewertet die vertraglichen Verpflichtungen des AN, insbesondere im Hinblick auf die Befahrbarkeit des Untergrunds. Anschließend werden die zeitlichen Auswirkungen der Bauablaufstörungen ermittelt.

Gestörter Bauablauf beim Rohbau für ein Hochhaus

Bei einem Hochhaus wird der massive, zweigeteilte Hochhauskern mit zwei unabhängigen Kletterschalungen vorauslaufend hergestellt, die äußeren Deckenbereiche sollen in vorgegebenem Abstand folgen. Aufgrund von geänderten und zusätzlichen Leistungen und weiteren Bauablaufstörungen kommt es zu erheblichen Störungen in der Taktfolge. CEM überprüft die zugrunde gelegte Taktplanung auf Plausibilität mit dem Vertragsterminplan und bewertet die zeitlichen Auswirkungen der Störungen auf die Taktplanung.

Prognose von Preissteigerungen für ein Hochbauvorhaben

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, mögliche Preissteigerungen für ein langlaufendes Hochbauprojekt im Rahmen der Kostenplanung zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür sollte CEM – auf der Grundlage statistischer Daten – eine methodische Vorgehensweise zur Prognose der Preissteigerungen entwickelt und unter Berücksichtigung projektspezifischer Randbedingungen (Stand Kostenschätzung) angewendet werden. Die Ergebnisse waren in einer baubetrieblichen Stellungnahme zu dokumentieren.

Integration einer indexbasierten Preisgleitung in den Bauvertrag

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, das Risiko möglicher Preissteigerungen bei einem langlaufenden Rohbauvorhaben nicht über Festpreisvereinbarungen an das ausführende Unternehmen zu übertragen, sondern eine projektspezifisch entwickelte indexbasierte Preisgleitung in den Bauvertrag zu integrieren. Hierzu waren seitens CEM eine Methodik und mögliche Formulierungen für einen Vertrag zu arbeiten.

Gestörter Planungs- und Bauablauf bei GU-Vertrag

Der Bau einer großen Sportanlage (GU-Vertrag) wird durch verschiedene Störungen in der Planung, im Genehmigungsprozess und im Bauablauf beeinträchtigt, mit der Folge einer erheblichen Bauzeitverlängerung und einer entsprechenden Mehrkostenforderung des AN. CEM analysiert die Ereignisse und bewertet den dem AN zustehenden Verlängerungszeitraum und die dafür beanspruchten Mehrkosten.

Prognose von Preissteigerungen für ein Infrastrukturprojekt

Ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, mögliche Preissteigerungen für ein langlaufendes Infrastrukturprojekt haushalterisch im Rahmen der Kostenplanung zu veranschlagen. Als Grundlage hierfür sollte – auf der Grundlage statistischer Daten – eine methodische Vorgehensweise zur Prognose der Preissteigerungen entwickelt und unter Berücksichtigung projektspezifischer Randbedingungen (Stand Kostenberechnung) angewendet werden. Die Ergebnisse waren seitens CEM in einer baubetrieblichen Stellungnahme zu dokumentieren.

Forderungen des Auftragnehmers aus gestörtem Bauablauf

Bedingt durch Verzögerungen bei der Fertigstellung der Baugrube durch die Vorunternehmer Erdbau und Spezialtiefbau muss der als Folgeunternehmer beauftragte Generalunternehmer seinen Bauablauf umstellen. Infolge von Verzögerungen bei Planungsleistungen und fehlenden Entscheidungen des Bauherrn kommt es zu weiteren Bauablaufstörungen. CEM stellt für den Generalunternehmer die terminlichen und monetären Ansprüche zusammen und weist diese nach.

Prognose von Kostensteigerungen für ein Bauvorhaben der Verkehrsinfrastruktur

Großprojekte haben regelmäßig Laufzeiten von mehreren Jahren und sind oftmals auf mehrere Teillose aufgeteilt, die in teilweise großem zeitlichen Abstand an unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden. Zwischen Planung und Beantragung im Haushalt und der Vereinbarung von Vertragspreisen ergeben sich dabei für den Bauherrn erhebliche Mehrkosten, die allein aus der üblichen Preissteigerung resultieren. CEM schätzt im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers die bei einem Bauvorhaben mit einer geplanten Laufzeit von vielen Jahren voraussichtlich infolge üblicher Steigerungen der Baukosten anfallenden Mehrkosten ab.

Mehraufwand und Zusatzkosten durch Änderungen beim Stoffstrommanagement

Bei einem Tunnelbauprojekt wird ein Auftragnehmer mit der Verwertung des Ausbruchmaterials beauftragt. Sowohl hinsichtlich der Materialeigenschaften als auch hinsichtlich der zeitlichen Verteilung des Anfalls des Ausbruchsmaterials kommt es zu massiven Änderungen im Stoffstrommanagement gegenüber den Vertragsgrundlagen. Insbesondere wegen der begrenzten Lagerkapazitäten wirkt sich dies auf die Möglichkeiten zur Wiederverwertung und die Notwendigkeit zur Entsorgung aus. CEM berät den Auftragnehmer bei der Ermittlung des angefallenen Mehraufwands, der Zusatzkosten und beim Nachweis der angemessenen Vergütung.

Kosten einer Bauzeitverlängerung bei einem TGA-Gewerk

Für eine – unstreitige – angeordnete Bauzeitverlängerung bei einem TGA-Gewerk legt der Auftragnehmer eine Vergütungsforderung vor, die hinsichtlich ihrer Systematik zu prüfen war. Als Ergebnis wurde seitens CEM festgestellt, dass nicht alle geforderten Vergütungsbestandteile akzeptiert werden konnten. Es war vom Auftragnehmer auch nicht berücksichtigt worden, dass beauftragte zusätzliche Leistungen zu einer zusätzlichen Deckung von Gemeinkosten führen.